Grundsteuer · Stand: Juli 2026

Grundsteuer-Hebesätze 2026: Tabelle, Berechnung & Modelle

Die Grundsteuer 2026 berechnet sich in den meisten Bundesländern als Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Ein Einfamilienhaus kostet in den 100 größten Städten durchschnittlich rund 545 € Grundsteuer pro Jahr — die Spanne reicht von 258 € (Zwickau) bis 1.377 € (Tübingen). Die Hebesätze legen die Gemeinden jedes Jahr neu fest.

Wie wird die Grundsteuer 2026 berechnet?

Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gilt im Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Die Steuermesszahl beträgt 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für alle übrigen Grundstücke. Dahinter stehen drei Bescheide: Das Finanzamt stellt zuerst den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid fest; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an und verschickt den eigentlichen Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag.

Beispiel: Grundsteuerwert 300.000 € × 0,31 ‰ = 93 € Messbetrag. Bei einem Hebesatz von 470 % (Berlin) ergibt das 437,10 € Grundsteuer pro Jahr.

Neuen Grundsteuerbescheid erhalten?

Bescheid hochladen — die KI rechnet Grundsteuerwert, Messbetrag und Hebesatz nach und erklärt jede Position. Die erste Analyse ist kostenlos.

Bescheid kostenlos prüfen

Welches Modell gilt in welchem Bundesland?

Die Bundesländer nutzen acht unterschiedliche Berechnungsmodelle. Elf Länder folgen dem Bundesmodell (teils mit eigenen Messzahlen), fünf haben komplett eigene Wege gewählt — deshalb sind Hebesätze zwischen Bundesländern nicht direkt vergleichbar.

Grundsteuer-Modelle der Bundesländer
BundeslandModellBemessung
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThüringenBundesmodellGrundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰ Wohnen / 0,34 ‰ übrige) × Hebesatz
SachsenBundesmodell (angepasst)Höhere Messzahlen: 0,36 ‰ Wohnen / 0,72 ‰ Gewerbe
SaarlandBundesmodell (angepasst)Eigene, abweichende Steuermesszahlen zugunsten von Wohngrundstücken
BayernFlächenmodellNur Grundstücks- und Gebäudefläche zählen — der Wert spielt keine Rolle
Baden-WürttembergBodenwertmodellNur Bodenrichtwert × Fläche; die Bebauung ist unerheblich
HamburgWohnlagenmodellFläche plus Zu-/Abschlag nach Wohnlage
HessenFlächen-Faktor-ModellFläche, korrigiert um einen Lagefaktor aus dem Bodenrichtwert
NiedersachsenFlächen-Lage-ModellFläche mit Lage-Faktor, ähnlich dem hessischen Modell

Wie hoch sind die Hebesätze in den größten Städten?

Die Tabelle zeigt den Grundsteuer-B-Hebesatz und die durchschnittliche Jahresgrundsteuer für ein Einfamilienhaus in den 20 größten deutschen Städten (Grundsteuerranking 2025 von Haus & Grund / IW Consult). Achtung: Der Hebesatz allein sagt wenig aus — Stuttgart hat mit 160 % einen der niedrigsten Hebesätze, aber fast die höchste Grundsteuer, weil Baden-Württemberg ein anderes Modell nutzt.

Grundsteuer B Hebesätze und Jahresbeträge der 20 größten Städte
StadtHebesatz BEinfamilienhaus/Jahr Ø
Berlin470 %850 €
Hamburg975 %521 €
München824 %531 €
Köln475 %799 €
Frankfurt am Main854,69 %551 €
Stuttgart160 %1.197 €
Düsseldorf374 %627 €
Leipzig450 %436 €
Dortmund625 %505 €
Essen655 %563 €
Bremen755 %640 €
Dresden400 %353 €
Hannover900 %580 €
Nürnberg780 %502 €
Duisburg886 %638 €
Bochum715 %568 €
Wuppertal947 %684 €
Bielefeld765 %585 €
Bonn657 %725 €
Münster410 %391 €

Hebesätze Stand 2025 (nach der Reform); Gemeinden können den Satz jährlich per Haushaltssatzung anpassen — maßgeblich ist Ihr aktueller Bescheid.

Wo ist die Grundsteuer am günstigsten und am teuersten?

Das Grundsteuerranking 2025 vergleicht ein Muster-Einfamilienhaus in den 100 größten Städten: Am günstigsten ist Zwickau mit 258 € pro Jahr, am teuersten Tübingen mit 1.377 € — gut 434 % mehr. Der Durchschnitt liegt bei 545 € und damit 46 € über dem Vorjahr. In der Hälfte der Bundesländer fiel die Grundsteuer 2025 höher aus als 2024; besonders stark stiegen die Beträge in Baden-Württemberg, während die fünf ostdeutschen Länder am günstigsten abschneiden.

Was ist die Grundsteuer C?

Seit der Reform dürfen Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen eigenen, erhöhten Hebesatz festlegen (Grundsteuer C, § 25 Abs. 5 GrStG). Ziel ist, Spekulation mit Bauland zu verteuern. Hamburg nutzt das am aggressivsten: Dort gilt für baureife Grundstücke ein Hebesatz von 8.000 %.

Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?

Die Grundsteuer ist in vier gleichen Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 GrStG). Kleinbeträge bis 30 € kann die Gemeinde auf ein bis zwei Termine zusammenfassen. Auf Antrag können Sie die gesamte Jahressteuer stattdessen in einem Betrag zum 1. Juli zahlen — der Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.

Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?

Ja — aber am richtigen Hebel. Gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamts ist innerhalb eines Monats Einspruch möglich (§ 355 AO); hier werden Wohnfläche, Grundstücksart und Bodenrichtwert festgelegt — die häufigsten Fehlerquellen. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde hilft nur der Widerspruch, und der Hebesatz selbst ist kaum angreifbar. Wichtig seit 2025: Liegt der festgestellte Grundsteuerwert mindestens 40 % über dem tatsächlichen Verkehrswert (z. B. per Gutachten nachgewiesen), muss das Finanzamt den niedrigeren Wert ansetzen (§ 220 Abs. 2 BewG, zurückgehend auf BFH-Beschlüsse vom 27.05.2024).

Häufige Fragen zur Grundsteuer

Wie hoch ist die Grundsteuer 2026 für ein Einfamilienhaus?+

Im Durchschnitt der 100 größten deutschen Städte rund 545 € pro Jahr (Grundsteuerranking 2025). Die Spanne ist enorm: In Zwickau zahlt ein vergleichbares Einfamilienhaus 258 €, in Tübingen 1.377 € — mehr als das Fünffache.

Warum ist meine Grundsteuer nach der Reform gestiegen?+

Die Reform sollte nur für die Gemeinde insgesamt aufkommensneutral sein, nicht für den Einzelnen. Innerhalb einer Stadt verschiebt sich die Last — oft von Gewerbe- auf Wohngrundstücke. Zusätzlich haben viele Gemeinden den Hebesatz erhöht: 2025 stieg die Jahresgrundsteuer in den 100 größten Städten im Schnitt um 46 €.

Kann die Gemeinde den Hebesatz jedes Jahr ändern?+

Ja. Der Hebesatz wird per Haushaltssatzung festgelegt und kann sogar bis zum 30. Juni rückwirkend zum Jahresbeginn erhöht werden (§ 25 Abs. 3 GrStG). Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde.

Kann ich die Grundsteuer auf meine Mieter umlegen?+

Ja. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung) und darf über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter verteilt werden — anders als etwa Verwaltungskosten oder Instandhaltung.

Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht zahle?+

Es fallen Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat an (§ 240 AO), danach drohen Mahnung und Vollstreckung. Die Grundsteuer ruht außerdem als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 12 GrStG) — sie geht beim Verkauf nicht unter.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid?+

Gegen den Hebesatz selbst hilft kein Einspruch — wohl aber gegen Fehler in Grundsteuerwert- oder Messbescheid des Finanzamts: falsche Wohnfläche, falsche Grundstücksart oder ein überhöhter Bodenrichtwert. Liegt der festgestellte Grundsteuerwert mindestens 40 % über dem nachgewiesenen Verkehrswert, muss der niedrigere Wert angesetzt werden (§ 220 Abs. 2 BewG).

Stimmt Ihr Grundsteuerbescheid? Jetzt nachrechnen lassen.

Bescheid hochladen — die KI rechnet Grundsteuerwert, Messbetrag und Hebesatz nach und erklärt jede Position. Die erste Analyse ist kostenlos.

Bescheid kostenlos prüfen

Quellen: Grundsteuergesetz (GrStG), Bewertungsgesetz (BewG), Grundsteuerranking 2025 (Haus & Grund Deutschland / IW Consult), Stand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind Ihre Bescheide. Diese Übersicht ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; bei Einspruch und Gutachten helfen Steuerberater oder Fachanwalt.